Der Blick hinter die Nachrichten: DSA Worldnews

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Rolle rückwärts in der Gleichberechtigung

Geschrieben von am 04.12.2012 in Bundestagswahlen 2013, Klartext | Keine Kommentare

© Martin Berk / pixelio.de

Und da haben wir ihn: den ersten innerparteilichen Wahlkampf. Was kommt bei den Wählern an, was nicht? In der CDU stehen sich auf dem heute beginnenden Parteitag in Hannover mal wieder zwei Lager gegenüber. Es geht um die Frage: Ja oder Nein zur steuerliche Gleichstellung homosexueller Paare.

In der Diskussion steht das Ehegatten-Splitting, das die Steuerbelastung von Eheleuten senkt. Kanzlerin und CDU-Parteichefin Angela Merkel bezieht überraschend deutlich Stellung und empfiehlt ihrer Partei die steuerliche Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren abzulehnen. Gegenüber der Bild am Sonntag sagte Merkel: „Ich persönlich möchte die steuerliche Privilegierung der Ehe beim Splitting-Tarif erhalten“ und verweist auf das Grundgesetzt. Dort heißt es in Artikel sechs: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Anträge für und gegen eine steuerliche Gleichstellung von Homo-Ehen auf dem Parteitag sind angekündigt.

Gibt es Argumente gegen eine Gleichberechtigung? Warum sollten homosexuelle Paare nicht die gleichen Rechte besitzen wie heterosexuelle Paare – die gleichen Pflichten haben sie bereits. Zugegeben: die Suche ist schwer. Hier zwei gerne vorgetragene und schnell wiederlegte Gründe:

Gründe für die Ausgrenzung?

Die katholische Kirche merkt gerne an, das Ziel der Ehe sei es Kinder zu bekommen und spricht sich daher gegen das Ehegatten-Splitting aus. Allerdings spricht sich die katholische im Allgemeinen gegen homosexuelle Paare aus. Es wird kein Kind weniger geboren, wenn homosexuelle Lebensgemeinschaften die gleichen steuerlichen Rechte erhalten, wie heterosexuelle Ehen.

Es geht um die Kinder: Ein gerne verwendeter Ruf besorgter Familienschützer. Benötigt ein Kind Mutter und Vater? Die Studie “Lebenssituation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften” aus dem Jahr 2009 – vom deutschen Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben – kommt zum Ergebnis: Es seien keinerlei Nachteile für die Entwicklung festzustellen.

Es gibt keine Gründe gegen eine völlige Gleichberechtigung homosexueller Paare: Bleibt die CDU beim Nein zum Ehegatten-Splitting, sagt sie auch Nein zur Gleichberechtigung. Unabhängig von der Frage nach Gleichstellung, wird durch das Ehegatten-Splitting die Nicht-Arbeit steuerlich gefördert.

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