Tierisch gut unterwegs
Geschrieben von Redaktion am 02.01.2013 in Für alles, was von A nach B muss | Keine KommentareNicht nur Papiere, Dokumente und Wertgegenstände müssen oft dort zur Verfügung stehen, wo sie gerade nicht sind. Genauso gibt es Bedarf, Kleintiere von A nach B zu transportieren. Ein spezialisierter Kurierdienst ist auch auf diese Leistung eingestellt und sorgt dafür, dass das Kleintier sicher und unbeschadet von Ort zu Ort transportiert wird. Das ist ein spezieller Service, und zwar deshalb, weil nicht jeder Kurierdienst dazu befähigt ist, einen solchen Transport durchzuführen. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen weiß der Service-Kurier-Bremen.
Der Transport von Kleintieren ist eine Dienstleistung, die längst nicht jeder Kurierdienst anbietet. Denn eine Erlaubnis, Kleintiere zu transportieren, wird nur erteilt, wenn sichergestellt ist, dass der Tierschutz während der gesamten Dauer des Versandes gewährleistet ist. Die Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (TierSchTrV) regelt den Transport von Tieren und sollte als Sachkundenachweise im Besitz des Kurierdienstes sein. Der Service-Kurier-Bremen verfügt über diesen Nachweis und ist daher befähigt, diese verantwortungsvolle Dienstleistung für seine Kunden zu übernehmen. Er erklärt, welche wichtigen Voraussetzungen bei der Durchführung gegeben sein müssen.
Papiere bitte!
Wer als Kurierdienst den Service des Kleintiertransportes anbietet, muss zwingend über eine entsprechende Erlaubnis nach der Tierschutztransportverordnung besitzen. Das setzt das für den Transport notwendige Wissen, das ein solcher Transport erfordert, voraus. Schließlich geht es um einen Transport von lebenden Tieren. Wer die Erlaubnis nachweisen kann, der ist zum gewerbsmäßigen Befördern von Zugvögeln, Kleinnagern, Zierfischen und Hausgeflügel befähigt. So kann man sich als Kunde sicher sein, dass das Tier sicher, unbeschadet und rechtlich abgesichert transportiert werden darf.
Wohlergehen der Tiere im Blick
Ein Kleintiertransport unterliegt strengen Anforderungen. Alle verfolgen ein Ziel: das Wohlergehen des Tieres während des Transportes. Tiere dürfen zunächst nur dann befördert werden, wenn sie als transportfähig gelten und gewährleistet wird, dass sie sicher unterwegs sind. Kranke Tiere sind ausgeschlossen. Wichtig ist insbesondere, dass ein adäquates Transportmittel für das Tier bereitsteht. Das Transportbehältnis muss beispielsweise mit einer Aufschrift kenntlich gemacht sein, die auf den Transport von lebenden Tieren hinweist. Außerdem muss ein Aufkleber, unter anderem mit Informationen wie Art, Anzahl, Versanddatum, Absender und Zielort, angebracht sein. Zudem muss der Transportbehälter so befestigt werden, dass er während der Fahrt nicht verrutschen kann und das Tier in Gefahr bringt. Jede Transportbox muss außerdem die Möglichkeit der Versorgung mit Futter und Trinken bieten.
Pressekontakt:
Service-Kurier-Bremen
Carsten Glagau
Simon-Bolivar-Str. 53
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E-Mail: ilonexsbremen@web.de
Homepage: www.bremen-kurierdienst.de
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