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Steuer CD überflutet Finanzämter mit Selbstanzeigen

Geschrieben von am 10.05.2013 in Selbstanzeige beim Finanzamt | Keine Kommentare
Steuer-CDs sorgen für erhöhte Selbstanzeigen beim Finanzamt

© Lupo / pixelio.de

Im Januar 2006 kauften deutsche Behörden zum ersten Mal Bankdaten ihrer Bürger. Die Bezeichnung Steuer-CD war geboren. Zu Beginn des Jahres 2010 gab es die nächste Welle des Dateneinkaufs aus dem Ausland. Seitdem erreichte die Zahl der Selbstanzeigen beim Finanzamt ungeahnte Höhen. Der Grund: die Angst der Steuersünder. Für Bund und Länder ist es bisher ein gutes Geschäft.

Klar ist: Der Ankauf von Steuer-CDs hat Geld in die Kassen der Länder gespült. In Baden-Württemberg haben sich 11.950 Steuerzahler seit 2010 beim zuständigen Finanzamt selbst angezeigt. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen beziffern sich auf 320 Millionen Euro, berichtet der Mannheimer Morgen. Auch in Rheinland-Pfalz steht die Anzahl der Selbstanzeigen in deutlichem Bezug zum Ankauf der Steuer-CD. Im Jahr 2010 zeigten sich 1.858 Bürger selbst an. Die Landeskasse verbuchte dadurch 106 Millionen Euro. In Nordrhein-Westfalen sind beim Finanzamt seit dem Frühjahr 2010 insgesamt 7.949 (Stand: 04.04.13) Selbstanzeigen eingegangen, im Februar dieses Jahres waren es, nach Angaben der Finanzverwaltung NRW, allein 214. Die Selbstanzeigen sowie die Auswertung der Steuer-CDs brachten dem Land bisher 670 Millionen Euro.

Christine Theisen ist seit 1995 Steuerberaterin. Sie führt ihre eigene Kanzlei in München.Christiane_Theisen

Die erste Steuer-CD bot ein ehemaliger Mitarbeiter der LGT Group, ein Lichtensteinisches Finanzunternehmen, den Behörden an. Sie enthielt Bankdaten von rund 800 Personen. Darunter auch die von Klaus Zumwinkel, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post: Er wurde aufgrund dieser Daten im Jahr 2009 wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Seit 2010 handelt es sich bei den Datenankäufen um Schweizer Bankdaten. Wo diese tatsächlich herkommen, weiß man nicht: UBS? HSBC? Credit Suisse?

Selbstanzeige? Finanzamt überführte Steuersünder mit gestohlenen Daten

Ob der Ankauf gestohlener Bankdaten aus dem Ausland für die deutsche Finanzverwaltung zulässig ist, bleibt eine moralische Frage. Denn: Sowohl das Bundesfinanzministerium als auch die Staatsanwaltschaften haben die Rechtmäßigkeit des Ankaufs bestätigt. Das Landesgericht in Düsseldorf sieht in dem Kauf gestohlener Daten eine Belohnungszahlung zur Aufklärung von Straftaten und dies sei ein traditionelles Mittel der Strafverfolgung. Die Kosten der CD-Käufe trägt zur Hälfte der Bund – die andere Hälfte wird auf alle Länder umgelegt.

Ein Steuerabkommen mit der Schweiz sollte den Umgang mit deutschen Steuersündern, die ihr Geld bei Schweizer Banken horten, vereinfachen. Das Abkommen sah eine anonyme Nachversteuerung für angelegte Vermögen in Sätzen zwischen 21 und 41 Prozent vor. Steuersünder wären durch diese Abschlagzahlung anonym geblieben. Künftige Erträge aus Anlagen sollten nach deutschem Steuergesetz besteuert werden. Das ausgehandelte Abkommen ist im Bundesrat am Rot-Grünen Widerstand im Dezember gescheitert. Zu groß seien Schlupflöcher gewesen, weiterhin Erträge aus Anlagen an deutschen Finanzämtern vorbeizuschieben. Zudem wären Steuersünder, wie nun der Fall Uli Hoeneß zeigt, straffrei und anonym mit einer Abschlagszahlung davon gekommen. Das Abkommen hätte unzähligen Steuerbetrügern eine Straffreiheit verschafft.

Steuer CD verdreifacht Selbstanzeigen

Was bleibt nun denjenigen, die über Geldanlagen in der Schweiz verfügen, die Steuern in Deutschland nicht ordnungsgemäß bezahlt und auf das Abkommen spekuliert haben? Rechtsanwalt Michael Weber Blank rät im manager-magazin zur Selbstanzeige. Spätestens seit dem aktuellen Fall um Uli Hoeneß ist die Selbstanzeige beim Finanzamt prominent geworden. Das belegt eine aktuelle Umfrage der Süddeutschen Zeitung unter allen 16 deutschen Bundesländern: Die Zahl der Steuer-Selbstanzeigen hat sich zum Jahr 2012 verdreifacht. Fast 25.000 Selbstanzeigen sind bei den entsprechenden Behörden eingegangen.

Bis zum Jahresende 2013 gingen allein in Baden-Württemberg 6080 Selbstanzeigen ein – in Nordrhein-Westfalen waren es laut Süddeutscher Zeitung 4257 und in Bayern 3900. Zurzeit beraten die Finanzminister der Länder über verschärfte Bedingungen für eine Straffreiheit bei der Selbstanzeige. Steuersünder sollen für bis zu zehn Jahre ihre falschen Angaben korrigieren und die Steuern nachzahlen müssen. Zudem fordert die Deutsche Steuergewerkschaft eine Deckelung der nachzuzahlenden Summen auf 50.000 Euro. Sollte die Steuergewerkschaft ihre Forderung durchsetzen können, ist eine Straffreiheit bei höheren Steuerschulden nicht mehr möglich.

Kontakt:
Christine Theisen
Steuerberater
Balanstr. 63
81541 München
Tel.: 089 / 450 80 79-0
Fax: 089 / 450 80 79-22
Internet: www.steuerberater-theisen.de
E-Mail: kanzlei@steuerberater-theisen.de

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